Suche Menü
Allgemein

Frankreich erhöht Lohnuntergrenze

6. Juli 2012 – Um zwei Prozent auf 9,40 Euro pro Stunde erhöht die neue französische Regierung ab Juli den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. In Deutschland scheut die Politik nach wie vor die Einführung einer Mindestbezahlung wie der Teufel das Weihwasser.

Der DGB nennt die französische Maßnahme ein „richtiges Signal für die Binnennachfrage” und fragt, warum das, was in anderen Ländern schon längst funktioniert, für Deutschland falsch sein sollte. Angesichts der zunehmenden Armutsgefährdung und der steigenden Zahl derjenigen, die ihr Einkommen mit staatlichen Zuschüssen aufbessern müssen, um leben zu können, hält auch mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener einen gesetzlichen Mindestlohn für längst überfällig. „Der – politisch gewollte – Niedriglohnsektor ufert immer mehr aus”, sagt er, „die Last trägt der Steuerzahler”. Weil viele Erwerbstätige nur Billiglöhne erhalten, wächst die Zahl der so genannten „Aufstocker”, die zusätzliche Zahlungen beziehen, weiter an. Nach Angaben des DGB allein in den vergangenen drei Jahren in den ostdeutschen Bundesländern um elf und in den westdeutschen Bundesländern um 14 Prozent.

Die französische Zwei-Prozent-Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns fängt die prognostizierte Inflationsrate von 1,4 Prozent auf – derzeit hierzulande unvorstellbar. In Deutschland dagegen dürfen Unternehmen weiterhin mit Lohndumping kräftig sparen und ihre Beschäftigten können nach der Arbeit den Gang aufs Amt antreten.