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Fliegen erster und zweiter Klasse

4. Juli 2012 – Leiharbeit über den Wolken – Lufthansa startet ab Berlin Tegel mit Leih-Stewardessen. Eine einstweilige Verfügung des Betriebsrats gegen den Einsatz wurde jetzt vom Landesarbeitsgericht Hessen zurückgewiesen. Der BR könne die Praxis zwar rügen, aber nicht dagegen klagen, urteilten die Richter.

240 Flugbegleiter sollen demnächst auf Zeitbasis in den Kranich-Maschinen arbeiten. Ausgeliehen von Aviation Power, einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technical Training und Manpower. Hintergrund, selbstverständlich: Personalkosten senken. Das Einstiegsgehalt für die Leih-Stewardessen ist zwar das Gleiche wie für die Stammbelegschaft, aber auf dieser Basis bleiben die Beschäftigten auch sitzen. Lohnerhöhungen gibt es nicht, denn die Verträge sind befristet – danach geht es zurück zu Aviation Power. Einem weiteren – befristeten – Einsatz bei der LH steht zwar nichts im Wege, aber freilich nur wieder zum Einstiegsgehalt.

Der Betriebsrat des Unternehmens moniert außerdem, dass die Betroffenen längere Arbeitszeiten hätten und keine Zulagen zur Altersversorgung erhielten. Gewerkschaften und BR kündigten weitere Maßnahmen sowie gerichtliche Schritte an.