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Wieder Ausschreibungen ohne Lohn- und Sozialstandards

25. Mai 2012 – In Neustadt an der Weinstraße werden 2,6 Mio. Jahresfahrplankilometer durch den zuständigen Landkreis ausgeschrieben. Die Vergabe findet auch hier wieder ohne die Beachtung von Lohn- und Sozialstandards statt. Trotz Hinweise der Gewerkschaft EVG auf die Möglichkeiten der EU Verordnung 1370/2007 wird nicht reagiert.

Dagegen protestierten die Beschäftigten der betroffenen Busbetriebe heute in Neustadt/Weinstraße. Die Redner wiesen darauf hin, dass es keine Ausreden mehr gäbe, wenn die Verantwortlichen auf die Absicherung der Lohn- und Sozialstandards verzichten. Wer darauf verzichtet, will auf Kosten der Beschäftigten den Wettbewerb führen und nimmt Lohn- und Sozialdumping billigend in Kauf.
Karl-Heinz Zimmermann von der EVG wies aber auch auf die hausgemachten Probleme hin, die die Geschäftsführer der Busgesellschaften zu verantworten haben. Außerdem warnte er die Deutsche Bahn AG, die im Schienenpersonennahverkehr gescheiterte Strategie der Ausgründung von Gesellschaften zur Absenkung der Löhne, auf den Busbereich zu übertragen. Dies wird auf erbitterten Widerstand der Beschäftigten und der Gewerkschaft stoßen.

Bei dem Verlust der Konzessionen Grünstadt und Frankenthal verloren bereits 38 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz. Die Ausschreibung des Linienbündels Neustadt an der Weinstraße betrifft weitere 35 Arbeitsplätze. Das ist nur der Anfang, bei den Vergabeverfahren in den nächsten Jahren sind rund 5000 Arbeitsplätze gefährdet. Die Verkehrsgewerkschaft EVG hat die verantwortlichen Kommunen auf die mögliche Personalübernahme bei Betreiberwechsel von öffentlichen Auftraggebern aufmerksam gemacht. Das Land Rheinland-Pfalz hat zusätzlich die Landräte und Bürgermeister auf die Möglichkeit des Betriebsübergangs der EU-Verordnung hin gewiesen. Leider ohne Erfolg, die politisch Verantwortlichen in den Kommunen blieben stur.

Bis 2020 sind 74 Linienbündel von Ausschreibungen im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, VRN, betroffen. mobifair fordert gemeinsam mit der EVG, dass sichergestellt werden muss, dass die Beschäftigten geschützt werden und der Wettbewerb nicht auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Dafür trägt einerseits das bestehende Landestariftreuegesetz Sorge, ergänzend sollten aber mit den Möglichkeiten der EU-Verordnung bei einem Betreiberwechsel ein vollständiger Sozial- und Arbeitsplatzschutz gewährt wird.