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Wahlkampftaktische Untergrenzen

26. April 2012 – Die CDU/CSU hat sich nach partei-internen Querelen in Sachen Mindestlohn zu einer Einigung durchgerungen – rechtzeitig für den Wahlkampf in Schleswig-Holstein und NRW. Ganze 7,50 Euro soll die Lohnuntergrenze betragen und das ist dem Koalitionspartner immer noch zu viel. Die FDP bleibt bei ihrer Ablehnung.

„Wenn die CDU mit dieser Festlegung ihr soziales Profil für die bevorstehenden Wahlen schärfen will, muss man sich schon fragen, wie realitätsfern die Politiker in Berlin mittlerweile sind”, meint mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. Ein Stundenlohn von 7,50 Euro sei definitiv zu niedrig. „Eine tarifoffene, allgemein verbindliche Lohnuntergrenze” nennt die CDU ihr Konzept. Eine Kommission, die sich paritätisch aus Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsvertretern zusammensetzt, soll die Lohnuntergrenzen aushandeln. Sie soll auch Ausnahmen für bestimmte Bereiche beschließen können. Falls es in der Kommission zu keiner Einigung kommt, ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Da der Mindestlohn aber nur für Branchen ohne Tarifverträge gelten würde, wäre es kein allgemeiner Mindestlohn. Für Geringverdiener, die laut Tarifvertrag Niedriglöhne erhalten, bleibt alles beim Alten.

Als „Marktwirtschaft pur” hat Ministerin Ursula von der Leyen das Modell bezeichnet. Der Arbeitgeberverband sieht das anders. Man wittert einen gesetzlichen Mindestlohn und hofft auf die FDP. Die hat bereits ihre Ablehnung signalisiert. Fraktionsvorsitzender Rainer Brüderle sieht „keinen Handlungsbedarf”. Im Koalitionsvertrag sei kein gesetzlicher Mindestlohn vorgesehen, lies FDP-Chef Philipp Rösler wissen.