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Gesetz könnte bis Juni in Kraft treten

24. Februar 2011 –  Die Beschäftigten der Branche Sicherungsdienstleistungen sollen einen Mindestlohn erhalten. Erfasst sind hierbei auch die Sipos und der Bahnschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 18. Februar 2011 im Bundesanzeiger einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags (BDWS und ver.di) veröffentlicht, der die Mindestlöhne je nach Bundesland festschreiben soll. Die Stundenmindestlöhne sollen bis zum 1. Januar 2013 in drei Schritten auf 7,50 € bis 8,90 € erhöht werden. mobifair bewertet diese Initiative als eine positive Reaktion auf die ab 1. Mai 2011 in Kraft tretende Arbeitnehmer-Freizügigkeit, die vor allem osteuropäischen Unternehmen erlaubt, mit Billigstlöhnen am deutschen Markt zu agieren. mobifair sieht mit dem Gesetz allerdings auch Gefahren, die Auswirkungen auf die zurzeit gültigen Löhne, die oberhalb der Mindestlohnsätze liegen, nehmen können. Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair, erklärte hierzu: „Die Mindestlöhne werden im Sinne des Fairnessabkommens die Mindestnorm bei der Angebotsabgabe sein. Lohnabsenkungen nach unten hätten fatale Auswirkungen auf die Qualität der Arbeitskräfte. In Bayern oder Baden-Württemberg zum Beispiel wird es sehr schwer werden, für diesen Mindestlohn qualifiziertes Personal zu halten bzw. zu bekommen. Doch der Anfang in einen faireren Wettbewerb wäre mit dem Mindestlohn gemacht und Lohndumping mit Schmuddellöhnen, teils unter fünf Euro, wäre nicht mehr möglich.” Das Gesetzgebungsverfahren sieht nun vor, dass sich der Tarifausschuss auf Einladung des Bundesministeriums mit dem Thema beschäftigt. Vorgesehener Termin ist der 18. März 2011. Bei einer zu erwartenden positiven Entscheidung folgt eine Stellungsnahmefrist und danach die Entscheidung im Parlament. Läuft alles planmäßig, kann das Gesetz im Juni wirksam werden. Wir informieren weiter.

 

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