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mobifair: Verleihdauer muss zeitlich begrenzt werden

8. April 2011 – Nach wie vor ist Leiharbeit ein bei Unternehmen beliebter Weg, um Lohn- und Sozialkosten zu drücken. Zwei Drittel aller Beschäftigten bei Zeitarbeitsfirmen werden mit Niedriglöhnen abgespeist.

Wie eine Analyse des Essener Instituts Arbeit und Qualifikation IAQ ergibt, ist eine große Zahl von Leiharbeitern auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen. Das Institut kritisiert, dass Arbeitgeber Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft auf Leihbasis belassen können, damit Kosten drücken und demzufolge keine Veranlassung für reguläre Arbeitsverhältnisse sehen. mobifair fordert bereits seit langem eine zeitliche Begrenzung der Dauer von Leiharbeit. Geschäftsführer Helmut Diener: „Allerhöchstens drei Monate müssen die Obergrenze sein”.

Zwar liege nun ein Gesetzentwurf zur Verhinderung von Missbrauch der Zeitarbeit im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor, der aber gehe nicht weit genug. Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass die Verleihung nur noch „vorübergehend” erfolgen darf – allerdings ohne zeitliche Definition. Diener: „Das ist eine wachsweiche Formulierung, die dringend präzisiert werden muss”.

Positiv sieht er dagegen eine weitere Formulierung des Gesetzentwurfs, die verhindern soll, dass Arbeitnehmer zum Beispiel nach Beendigung einer Beschäftigung bei einer Konzern-Muttergesellschaft von konzerneigenen Verleihfirmen wieder eingestellt werden und damit dann „billiger” eingesetzt werden können – eine gängige Praxis. Der mobifair-Geschäftsführer: „Eine Hintertür. So erhalten Mitarbeiter für die gleiche Arbeit wie bisher deutlich weniger Lohn”. Diese Vorgehensweise soll nun untersagt werden. Künftig müssen zwischen einem Beschäftigungsende und der „neuen” Verleihung durch ein konzerneigenes Unternehmen mindestens sechs Monate vergehen.