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mobifair fordert Fahrerkarte und Kontrollpflicht

Frankfurt, 16. Februar 2011. Überlange Fahrzeiten, fehlende Streckenkenntnisse, sicherheitsrelevante Mängel – Rechercheergebnisse des Vereins mobifair zeigen auf, wie einfach es ist, mit Lokführern gegen Arbeitszeitvorschriften zu verstoßen, um sich im Preiswettbewerb am Markt zu behaupten. Gerade im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr ermittelte mobifair, dass hier Lokführer in der Art von Fernfahrern unterwegs sind. Allerdings mit dem Unterschied, dass die „Lenkzeit” bei Lokführern kaum kontrolliert wird. Ebenso wenig wie die notwendigen Strecken- und Betriebskenntnisse sowie die vorgeschriebenen Fortbildungen, die für eine Zugfahrt notwendig sind.
Das Arbeitszeitgesetz und eine eigens für das Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Schienenverkehr geltende „Eisenbahnfahrpersonalverordnung” geben klare Arbeitszeit- und Pausenregelungen vor. Ebenso die Ruhezeiten nach einer Schicht. Die höchst zulässige Fahrzeit auf einer Lok beträgt am Tag neun und in der Nacht acht Stunden – inklusive einer Pausenunterbrechung von 45 Minuten.
Die Realität sieht allerdings anders aus: Da wird zum Beispiel ein Güterzug von Rotterdam über Deutschland nach Genua mit dem gleichen Lokführer gefahren. mobifair hat Korridore ermittelt, die insbesondere den Güterschienenverkehr von Skandinavien nach Italien und von Osteuropa in die Beneluxländer bzw. bis nach Spanien leiten. mobifair hat auch recherchiert, dass osteuropäische Loks mit osteuropäischen Lokführern auf deutschen Strecken unterwegs sind – das Personal ohne Sprachkenntnisse, die für grenzüberschreitende Fahrten aus Sicherheitsgründen unabdingbar sind.
Selbst wenn die Fahrpläne der Güterzüge auf vorgeschriebene Fahrunterbrechungen kontrolliert würden – zum Beispiel durch das Eisenbahnbundesamt – könne nicht eindeutig geklärt werden, wie lange der Lokführer schon vom Ausland kommend auf der Lok sei oder ob er die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten eingehalten hat, erklärte der Geschäftsführer von mobifair, Helmut Diener.
„Hier kann nur eine digitale personenbezogene Fahrerkarte wie in einem Lkw helfen. Diese Fahrerkarte ist längst überfällig und sollte neben der Arbeitszeit auch den Lokführerschein, die Baureihen bezogene Fahrzeugausbildung und die Streckenkenntnis erfassen”, meinte Diener.
Die von der Gewerkschaft EVG geforderte „Black-List” sei sehr zu begrüßen. Darin müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Arbeitszeitverstöße dulden, erfasst werden. „Diese Unternehmen haben am Markt nichts verloren, sie gefährden im höchsten Maße die Sicherheit im Bahnbetrieb.” Hier müssten „alle Signale mit Zwangsbremsvorrichtung auf ‚Rot‘ gestellt werden”, machte Diener klar.