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mobifair-Lohnlandkarte – Mindestentgelte für die ortsübliche Entlohnung

Fairness im Wettbewerb setzt unter anderem eine saubere Kalkulation der Personalkosten voraus. Dabei bilden angemessene Lohn- und Sozialstandards eine bedeutende Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. So wurde vor allem der Bereich „Entlohnung” im Fairnessabkommen ein wichtiges zentrales Thema, um Lohn- und Sozialdumping in der Branche der Gleissicherung künftig auszuschließen:

Entlohnung
Der Qualitätskodex fördert aktiv eine angemessene Entlohnung der Mitarbeiter der Branche. Insbesondere ist der Einhaltung gültiger Tarifverträge sowie der damit verbundenen Sozialverpflichtungen Rechnung zu tragen. Seitens des Auftraggebers werden ausschließlich solche Angebote akzeptiert, die sicherstellen, dass ein allgemeinverbindlich für die Ausführungsregion vereinbarter Tarif, ansonsten die am Ort der Leistungserbringung ortsübliche Entlohnung, gezahlt werden kann. Die Verpflichtung zur Zahlung ortsüblicher gesetzlicher Mindestlöhne kann auch nicht durch unrealistische Vorgaben in der Produktivität, z.B. zu gering bemessene „Objektzeiten” unterlaufen werden.

Da in der Branche kein allgemeinverbindlich vereinbarter Tarif Wirkung hat, muss im Sinne des Fairnessabkommens eine am Ort der Leistungserbringung ortsübliche Entlohnung sicher gestellt werden. Ortsüblich ist die Entlohnung, die repräsentativ ist. Das ist unbestreitbar das Tarifniveau für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Gleissicherung der DB Fahrwegdienste GmbH. Hieraus ergeben sich eindeutige Lohnmindeststandards, die für die Angebotsabgabe und für eine Auftragsvergabe von Bedeutung sind.

mobifair hat eine Übersichtskarte erarbeitet, die diese Mindestanforderungen (ohne Zulagen) gemäß des Entgelttarifvertrages für die Beschäftigten der DB Fahrwegdienste GmbH regional zum Ausdruck bringt. In den Bereichen, in denen die Löhne unter einer Mindestlohngrenze von Euro 7,50 liegen ist dieser Wert anzusetzen, um nicht an eine sogenannte sittenwidrige Lohngrenze zu stoßen.

Um dem Vertragsinhalt „Entlohnung” des Fairnessabkommens gerecht zu werden, müssen bis zum Erreichen eines für die Branche gültigen allgemeinverbindlichen Tarifvertrags diese Lohnwerte Anwendung finden.