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Tarifvertragsparteien

Der Begriff Tarifvertragsparteien bezeichnet die zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigten Verhandlungs- bzw. Vertragspartner. Dies sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern (Spitzenorganisationen).