Das im Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung angekündigte Vorhaben, das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zu überarbeiten, nimmt weiter Form an. Vor Kurzem wurde dazu eine Regierungsanhörung durchgeführt, an der sich mobifair mit einer schriftlichen Stellungnahme beteiligt hat, wie es der Verein bereits im Jahr 2024 beim ersten Runden Tisch der Regierung mit Kammern, Verbänden und Gewerkschaften getan hat.
Aus Sicht von mobifair geht der nun vorliegende Gesetzentwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung und benötigt nur an wenigen, aber wichtigen Stellen Nachbesserungen.
Im besonderen Bereich des ÖPNV und SPNV sollen die bisherigen, eingespielten und bewährten Regelungen zur Tariftreue im Wesentlichen beibehalten werden. mobifair weist aber darauf hin, dass auch für sogenannten verkehrsnahen Dienstleistungen künftig ausdrücklich Tariftreuevorgaben gemacht werden müssen, also u.a. für Sicherheitspersonale und Beschäftigte im Fahrkartenvertrieb, wenn diese Leistungen getrennt von den Verkehrsleistungen ausgeschrieben werden, wie dies der RMV bereits getan hat. Ansonsten greift dort nur der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze. Möglich würde eine solche Berücksichtigung durch die geplante Ausdehnung der Tariftreuevorgaben auf Branchen außerhalb des ÖPNV/ SPNV, die mobifair ausdrücklich begrüßt.
Neu und ebenfalls positiv ist eine neue Regelung zur Personalübernahme bei Betreiberwechsel auf Schiene und Straße, die sich an der vorbildlichen Regelung aus Rheinland-Pfalz orientiert, aber statt „Müssen“ ein „Sollen“ vorgibt. Hier ruft mobifair die hessische Regierung und den Gesetzgeber dazu auf, den Weg konsequent zu Ende zu gehen und eine „Muss“-Regelung einzuführen, damit einer Umgehung durch die kreative Konstruktion von sog. „atypischen Fällen“ ein Riegel vorgeschoben wird. Angesichts des Personalmangels kann sich die Branche aus Sicht von mobifair Lücken bei der Personalübernahme nicht länger leisten.
Ein Novum im Bereich der Tariftreuegesetze ist die geplante Begrenzung des Einsatzes von Nachunternehmen auf zwei Ebenen nach dem Auftragnehmer, d.h. ein Subunternehmen darf maximal ein weiteres Subunternehmen beauftragen. Für den Verkehrsbereich geht diese Regelung zwar nicht weit genug, aber sie zeigt in die richtige Richtung und macht deutlich, dass die Probleme mit Subvergabeketten im Grundsatz erkannt worden sind und angegangen werden sollen.
Deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt es jedoch bei den Themen Kontrollen und Sanktionen, die jeweils zu schwach geregelt sind, um echte Wirkung zu entfalten. mobifair fordert seit Langem anlassbezogene und mindestens stichprobenartige Kontrollen durch eine eigene Kontrollstelle sowie scharfe Sanktionen bei Verstößen, z.B. einen zwingenden Ausschluss von Unternehmen von allen öffentlichen Vergaben des Landes und der Kommunen, wenn diese schuldhafte Verstöße begangen haben.
mobifair wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin konstruktiv begleiten.

