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Nachunternehmerhaftung muss branchenübergreifend sein

mobifair hat den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in einem Schreiben aufgefordert, das geplante Gesetz für die so genannte Nachunternehmerhaftung nicht auf den Bereich der Paketzusteller zu beschränken.

Nachdem massive Kritik an den Beschäftigungsverhältnissen bei den Paketdienstleistern laut geworden war, hatte der Minister angekündigt, per Gesetz für korrekte Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in der Branche zu sorgen.

Besonders das System der Auftragsvergabe an Sub-Unternehmer sorgt dafür, dass Beschäftigte systematisch ausgebeutet werden, kritisiert mobifair seit langem. Dass Heil nun Abhilfe schaffen will, verdiene Respekt und Dank, so der Verein in seinem Brief an den Minister.

Allerdings seien entsprechende Maßnahmen auch für andere Bereiche notwendig. Dazu gehörten auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen. In dem Schreiben heißt es: „Allein bei der Deutschen Bahn AG werden immer mehr Nachunternehmen, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, beauftragt. Wir schätzen, dass diese Verlagerung der Arbeit bislang rund 10.000 tarifgeschützte Arbeitsplätze aus dem Kernbereich betroffen hat. Dabei geht es unter anderem um die Bereich Bahnsicherheit, Fahrzeugreinigung und Servicedienste. Alleine bei der Bahnsicherheit erreicht die Auftragsvergabe an Dritte mittlerweile eine vierte Sub-Ebene. Die Eigenleistungsquote der DB für diesen wichtigen Bereich liegt bei unter 50 Prozent.“ Es sei inzwischen üblich, dass Sub-Unternehmen ohne eigenes Personal Aufträge erhielten, die dann wiederum selbst weiter vergeben würden. Vorgeschaltete Prä-Qualifizierungen von Nachunternehmen zur Sicherung der Qualität und Einhaltung gesetzlicher Regelungen seien Makulatur, da die Kontrollen unzureichend seien, so mobifair. Auch der Schienengüterverkehr und der Fernbuslinienverkehr seien betroffen.

mobifair fordert ein Gesetz, das eine Nachunternehmerhaftung für alle Branchen vorsieht.

Pressemitteilung