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Kontrahierungsgebot

2. Oktober 2013 – Bei Sicherheit und Reinigung sowie weiteren Dienstleistungsbereichen will die Deutsche Bahn AG weiterhin bevorzugt an die konzerneigenen Unternehmen vergeben. Nachdem DB Regio wiederholt angekündigt hatte Leistungen extern auszuschreiben, forderte die EVG die Einhaltung des Kontrahierungsgebotes.

Das sogenannte Kontrahierungsgebot besagt, dass keine Leistungs- bzw. Auftragsvergaben an externe Dritte vorgenommen werden, sofern diese Leistungen für den DB Konzern gesamthaft wirtschaftlich durch Konzernunternehmen erbracht werden können.

DB Regio hatte mit der Aussage, Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen an externe Unternehmen vergeben zu wollen, für Unsicherheit bei den betroffenen Mitarbeitern der DB Konzernunternehmen gesorgt. Die EVG forderte daraufhin die Einhaltung der bestehenden Vereinbarungen und bestand auf eine Zusage der DB, den erfolgreichen Weg des integrierten Konzerns weiterzugehen.

Nach einem zweiten Spitzengespräch nun bekräftigte der Bahn-Vorstand, weiterhin die Leistungen bevorzugt im eigenen Unternehmen, im Rahmen der Vereinbarungen, zu vergeben. Damit bleibt die Bremse gegen Arbeitsplatzabbau an Dritte bestehen.

Die Einhaltung dieser Zusage aber muss im täglichen Ablauf immer wieder unter Beweis gestellt werden.

mobifair hat in der Vergangenheit mit Blick auf Sicherungsdienstleistungen, Winterdienst oder Leiharbeit bereits auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Mit der Unterzeichnung des Fairnessabkommens wurde im Sicherungsbereich bereits 2009 etwas getan. Die jetzige Vereinbarung unterstreicht die Bemühungen von EVG und mobifair, sich für sichere und gute Arbeitsplätze einzusetzen und nicht auf Wettbewerbsstrategie zu setzen, die auf Lohn- und Sozialdumping aufbaut.