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Kontrollmöglichkeiten müssen verbessert werden

16. Mai 2013 – Arbeitsschutz ist in Europa nach wie vor ein Thema von großer Brisanz. Wie Beispiele aus den Nachbarländern Schweiz und Österreich zeigen, existieren in den dortigen Systemen gewerkschaftspolitische Handlungsmöglichkeiten, die durchaus Anreiz geben, den Blickwinkel „Arbeitsschutz” zu erweitern.
mobifair hat im Rahmen eines Projektes Bestimmungen, ihre Einhaltung und Kontrolle sowie die Möglichkeiten weitergehender Regelungen in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz untersucht. Ausgangspunkt war dabei unter anderem, dass Arbeitsschutz nicht immer etwas mit Unfallverhütung, Sozialräumen oder Arbeitsmitteln zu tun hat. Zum Arbeitsschutz gehören auch gesetzlich geschützte Rahmenbedingungen, wie die Arbeitszeit oder eine notwendige Qualifizierung. Gerade in diesem Bereich kann durch Unterlaufen bestehender Bestimmungen dem Lohn- und Sozialdumping Vorschub geleistet werden. Vor allem weil er schwieriger zu kontrollieren ist als andere, die vorgeschriebene Normen vorweisen müssen.
In der Schweiz und in Österreich wurden durch die Gewerkschaften auch andere Fälle von Lohn- und Sozialdumping durch Unterschreiten bestehender Arbeitsschutzbestimmungen beobachtet, zum Beispiele Verstöße gegen Arbeits- und Pausenzeiten und gegen die „Arbeitsstättenverordnung” (fehlende Sozialräume, Arbeits- oder Schutzkleidung) genannt. Eine Übertragung der zum Teil deutlich niedrigeren Sicherheitsstandards aus dem osteuropäischen Raum wirkt hier ein und bietet den Unternehmen einen Kosten- und somit Wettbewerbsvorteil, der nach Ansicht von mobifair klar im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings angesiedelt werden muss. Viele osteuropäische Mitarbeiter haben hierbei noch nicht einmal ein Problembewusstsein, da sie die in ihrem Heimatland vorgeschrieben Arbeitsschutzbestimmungen einhalten. Diese entsprechen teilweise aber nicht den im Einsatzland geforderten Bestimmungen.
In der Schweiz wird eine weitreichende Kontrolle zur Einhaltung der Arbeitszeiten durch die schweizerische Bahnaufsicht sichergestellt. Mit diesem Mittel, das primär dem Arbeitsschutz durch Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten dient, lassen sich sekundär Lohn- und Sozialdumping Bestrebungen verhindern. In Deutschland gibt es diese Form der Kontrollen im Schienengüterverkehr nicht. Nichtsdestotrotz hat die Liberalisierung aber auch hier einen harten Preis- und Konkurrenzkampf ausgelöst, der nicht selten auf dem Rücken der Beschäftigten sowie zu Lasten von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften ausgetragen wird. In Anbetracht dessen erschiene es in der Tat notwendig, derartige Kontrollen auch im deutschen Güterverkehrssystem zu etablieren.
In Österreich hat sich eine konzernweite Informationsschiene etabliert, über die Unfälle und Arbeitsschutzverstöße zentral registriert werden. Dadurch ergeben sich neue Ansatzpunkte zu einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes innerhalb und außerhalb des ÖBB-Konzerns. So konnte durch dieses „Monitoring” eine weitere Verschlechterung der Ausbildungsstandards und Verkürzung der Ausbildungszeiten verhindert werden. Ferner wurde eine Sensibilisierung der Arbeitgeberseite erreicht, die zu einem besseren Schutz der Arbeitnehmer geführt hat.