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„Recht auf Mehr” für Frauen

19. März 2013 – Der Equal Pay Day ist der symbolische Stichtag, der markiert, bis wann Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um rechnerisch auf den Durchschnittslohn ihrer männlichen Kollegen zu kommen. Diesjähriges Datum ist der 21. März. Noch immer betragen die Gehaltsunterschiede rund 22 Prozent.

Peinlich für Deutschland: in kaum einem anderen EU-Land sind die Gehälter von Männern und Frauen so unterschiedlich. Die Benachteiligung zieht sich nach Angaben des DGB quer durch alle Branchen – „bis in die Spitzenpositionen der Wirtschaft”. Die Gewerkschaften rufen für den 21. März bundesweit zu Aktionen auf und fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro sowie soziale Absicherungen.

Durch die Tatsache, dass viele Frauen in Minijobs zu Niedriglöhnen arbeiten, wird die Situation weiter verschärft. Arbeitnehmerinnen bleiben in der „Sackgasse Minijob” stecken. Nach Ansicht des DGB kann nur ein gesetzlicher Mindestlohn Auswege ermöglichen. Weitere Forderung ist die nach einer Reform in diesem Bereich. Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende: “Die Reform der Minijobs ist dringend erforderlich, um die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen. Eine Neuordnung der Kleinstarbeitsverhältnisse heißt für uns, wir brauchen die soziale Sicherung von Teilzeitarbeit jedweden Stundenumfangs ab der ersten Arbeitsstunde.

Zum Aufruf des DGB