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„Arbeitsplatz-Spar-Modell” für Unternehmen

12. Dezember 2012 – Ab dem 1. Januar 2013 wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 450 Euro angehoben. Die Regierung spricht von „notwendigem Inflationsausgleich”, Kritiker von Opposition und Gewerkschaften befürchten eine weitere Ausbreitung des Niedriglohnsektors und den Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

„Dass Niedrigverdiener auf dem direkten Weg in die Altersarmut sind, ist mittlerweile deutlich belegt worden”, meint mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. Mit der Neuregelung werde es den Arbeitgebern noch einfacher gemacht, klassische Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs zu zerlegen.

In Deutschland arbeiten zur Zeit über sieben Millionen als so genannte geringfügig Beschäftigte, Trend zunehmend. Mehr als zwei Drittel davon mit einem Stundenlohn unter 8,50 Euro, sie erhalten keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder bezahlten Urlaub. Für Arbeitgeber ist die Regelung klar attraktiv: Minijobber sind sozialversicherungsfrei. Ab Januar gilt zwar mit der von der Regierung beschlossenen Gesetzesänderung, dass die Geringverdiener ebenfalls unter die Rentenversicherungspflicht fallen, sie können aber mit einem Antrag davon befreit werden. 90 Prozent der Betroffenen, so rechnet man in Berlin, werden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen bei den Minijobs auch weiterhin keine Beiträge an. „Leider bleiben damit die Minijobs für Unternehmen weiter viel zu billig”, kommentiert mobifair.