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Beliebtes Instrument zum Lohndumping

1. März 2012 – Der Bundesrat beschäftigt sich diesen Freitag auf Antrag der Länder Nordrhein Westfalen und Rheinland-Pfalz mit dem Thema Werkverträge. mobifair unterstützt die Initiative der beiden Bundesländer, die eine Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten verhindern soll. „Werkverträge sind zur Zeit häufig nur ein weiteres Instrument, um Lohndumping zu betreiben”, erläutert mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener.

Er nennt die Praxis vieler Unternehmen, Scheinwerkverträge abzuschließen, die „Fortsetzung von Leiharbeit mit anderen Mitteln”. In der Zeitarbeit wäre nämlich ein Mindestlohn anzuerkennen – mit einem so genannten Werkvertrag lassen sich solche Bestimmungen ebenso wie Regelungen zu Ruhezeiten, Überstunden, Urlaub und Sonderleistungen geschickt umgehen. Sub-Unternehmen werden beauftragt, gegen Rechnung Aufgaben innerhalb von Firmen wahrzunehmen. Natürlich gilt meist: Wer die Leistungen am billigsten anbietet, erhält den Auftrag. In vielen Fällen nennt sich die Konstruktion zwar „Werkvertrag”, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen aber als „Scheinvertrag”.

„Nur sieht in Deutschland keiner genauer hin”, moniert Diener. Anders als in europäischen Nachbarländern gäbe es keine klare Regelung zur Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit. Diener: „Das macht es für Unternehmen einfach, die sich nicht scheuen, auf Kosten der Beschäftigten zu profitieren und Arbeitskräfte mit Billiglöhnen abzuspeisen.”

Die jetzt dem Bundesrat vorliegende Entschließung aus NRW und Rheinland-Pfalz sieht Regelungen zur Mindestbezahlung, verstärkte Kontrollmöglichkeiten von Scheinverträgen und die Stärkung der Betriebsratsrechte im Zusammenhang mit Werkverträgen vor. Nach Ansicht von mobifair sind Maßnahmen in diesem Bereich längst überfällig, um weiterem Wildwuchs vorzubeugen.