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Rechtswidrig auf eigene Rechnung unterwegs

5. Oktober 2011 – Von Rechts wegen gibt es sie gar nicht – dennoch sind sie auf deutschen Schienen unterwegs: so genannte „selbständige Lokführer”. Sie fahren auf eigene Rechnung im Auftrag von Eisenbahnunternehmen und bewegen sich damit auf zweifelhaften „Gleisen”.

Das deutsche Eisenbahnrecht ist in diesem Bereich glasklar: Es kennt keine „selbständigen Lokführer”. Wer Eisenbahnverkehre durchführt, benötigt nach dem Gesetz eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eine Ein-Mann-Firma kann die Voraussetzungen, als EVU nach dem Gesetz zugelassen werden, unmöglich erfüllen. Scheitern wird der Versuch unweigerlich bereits daran, dass niemand Eisenbahnbetriebsleiter und gleichzeitig sein eigener Triebfahrzeugführer sein kann. Dennoch fahren auf dem deutschen Schienennetz so genannte „selbständige Lokführer” und werben auf im Internet für ihre Dienste.

„Solche ‚Lokführerunternehmen‘ sind rechtswidrig”, sagt Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair, „schon die Weitergabe von Eisenbahnverkehrsleistungen an diese Pseudo-Firmen verstößt gegen das AEG (Allgemeine Eisenbahngesetz). Für die Betriebssicherheit ist es unverantwortlich”. Allenfalls scheinselbständig können solche Lokführer nach Ansicht von mobifair sein. Wenn jemand im Auftrag eines EVU unterwegs ist, unterliegt er eindeutig den Weisungen des jeweiligen Eisenbahnbetriebsleiters, erläutert Diener – auch wenn er auf eigene Rechnung fahren sollte. Damit sei keine Selbständigkeit mehr gegeben. Diese Auffassung bestätigen auch Stellungnahmen des EBA und des Bundesverkehrsministeriums zum Thema, die mobifair vorliegen.

„Die einzige Möglichkeit, Lokführer legal zu beschäftigen, ist eine Festanstellung, ein befristetes Arbeitsverhältnis oder zur Not als Leiharbeitnehmer – aber niemals als Auftragnehmer für Verkehrsleistungen”. Vielen Eisenbahnunternehmen, die so genannte selbständige Lokführer beauftragen, sei die Rechtswidrigkeit jedoch gar nicht bewusst. mobifair hat eine ganze Reihe dieser „Ein-Mann-Unternehmen” ermittelt und formuliert ein klares Ziel: „sie müssen vom Gleis!”