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mobifair fordert sozialen Schutz der Beschäftigten

8. Juli 2011 – Zum kontroversen Dialog im Vorfeld der Ausschreibung des Linienbündels Pirmasens Umland durch den Landkreis Südwestpfalz hat der gemeinnützige Verein mobifair in einem Schreiben an Landrat Jörg Duppré Stellung bezogen. Der Verein setzt sich bundesweit für einen fairen Wettbewerb in der Mobilitätsbranche ein. Sein Geschäftsführer, Helmut Diener, macht in dem Brief darauf aufmerksam, dass in vielen Fällen bei Ausschreibungen die Sozialstandards für die Beschäftigten auf der Strecke blieben. Für viele Aufgabenträger sei die Formulierung der Ausschreibung lediglich eine Frage des Preises, für die betroffenen Beschäftigten und ihre Familien jedoch werde dies zur Existenzfrage.

Regelungen, wie die Verordnung (EG) 1370/2007 oder der Paragraf 97, Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gäben den Aufgabenträgern, beziehungsweise den für die Ausschreibung verantwortlichen Gremien die Chance, sozialgeschützte Ausschreibungen zu gewährleisten, so Helmut Diener. Auch das Tariftreuegesetz des Landes Rheinland-Pfalz sei als eine positive Reaktion gegen Lohn- und Sozialdumping zu werten.

Ausdrücklich unterstützen die Wettbewerbshüter von mobifair die Argumentation der beteiligten Gewerkschaften EVG und verdi.

Als ein positives Beispiel verweist der mobifair-Geschäftsführer auf die Ausschreibung in Zweibrücken. Dieses lobenswerte Verfahren hatte mobifair im vergangenen Jahr veranlasst, den Geschäftsführer des VRN, Werner Schreiner, mit dem mobifair-Fairnesspreis auszuzeichnen.

Obgleich Ausschreibungen miteinander nur bedingt vergleichbar seien, dürfe sich an der sozialen Absicherung der betroffenen Beschäftigten nichts ändern, heißt es in dem Schreiben an Landrat Duppré. mobifair sehe darin eine sozial- und gesellschaftspolitische Verpflichtung der Gebietskörperschaften.

mobifair bittet den Landrat sich dafür einzusetzen, dass in den entscheidenden Gremienbeschlüssen die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um einen sozialen Schutz in der Ausschreibung zu verankern. Dies insbesondere dadurch, einen repräsentativen Tarifvertrag zu benennen und eine Beschäftigungsübernahme mit gesichertem Besitzstand im Falle eines Betreiberwechsels festzulegen.

Hier zum Schreiben an den Landrat