Suche Menü
Allgemein

NRW will Mindestlohn von 8,62 Euro festschreiben

9. Juni 2011 – Nordrhein-Westfalen will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Tariftreue verabschieden. Damit sichert ein weiteres Bundesland die Einhaltung von Sozial- und Lohnstandards bei öffentlichen Auftragsvergaben. mobifair begrüßt das Vorhaben als weiteren Schritt im Kampf gegen Dumpinglöhne.

Das Gesetzesvorhaben sieht die Festschreibung eines Mindestlohns von 8,62 Euro vor. Außerdem soll eine Kontrollbehörde eingerichtet werden, die landesweit auf die Einhaltung des Tariftreuegesetzes achten soll. Betriebsräte und Gewerkschaften sollen hier außerdem einen Ansprechpartner erhalten, wenn es zu Gesetzesverstößen kommt. mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener: „Damit geht das nordrhein-westfälische Gesetz noch über die Regelung in Rheinland-Pfalz hinaus, die bisher bundesweit am umfassendsten war”.

Im öffentlichen Personen-Nahverkehr soll ein „repräsentativer Tarifvertrag” gelten, die Festlegung steht allerdings noch aus. Diener verweist auf den von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG mit der DB AG und sechs weiteren großen Eisenbahnunternehmen abgeschlossenen Branchentarifvertrag als solide Basis für die Tarifbindung.

Am 20. Juli soll das Landestariftreuegesetz in den Düsseldorfer Landtag eingebracht werden, die Verabschiedung soll am 6. Dezember erfolgen.

Vergleich Landestariftreuegesetze (teils Gesetzesentwürfe in den Ländern)- Stand Juni 2011 (Quelle: EVG)