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Ein wichtiger Schritt zur Einkommensgerechtigkeit

10. Mai 2011 – Als einen „wichtigen Schritt auf dem langen Weg zur Einkommensgerechtigkeit im Sicherheitsgewerbe” begrüßte Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair, den vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestlohn für die Wach- und Sicherheitsbranche.

In diesem Bereich hatte mobifair bereits im Vorfeld ein gemeinsam mit allen beteiligten Interessengruppen (Unternehmern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften) erarbeitetes Fairnessabkommen als wirksames Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping auf den Weg gebracht und mit den Beteiligten unterzeichnet.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts gilt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Juni 2011. Die Verordnung, beruht auf dem in der Branche gültigen Tarifvertrag. Sie schließt auch die Sicherungs- und bauaffinen Dienstleistungen ein. In der beschlossenen Rechtsverordnung werden die in- und ausländischen Arbeitgeber verpflichtet, als Entgeltuntergrenze für ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer den festgelegten Mindestlohn zu zahlen.

Diener unterstrich bei seiner Bewertung der Verordnung, dass bereits regional höher geltende Tarifbestimmungen nun nicht nach unten ausgehebelt werden dürfen. Dies gelte insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. mobifair werde in diesem Zusammenhang besonders wachsam sein.

Der Geschäftsführer begrüßt, dass für die Höhe der anzuwendenden Mindestlöhne das „Erfüllungsortprinzip” vorgeschrieben wurde. „Dadurch wurde dem Billiglohn-Tourismus in dieser Branche ein wirksamer Riegel vorgeschoben”, erklärte Helmut Diener.

Die ab 1. Juni 2011 noch nach Bundesländern gestaffelten Mindestlöhne sollen in zwei Stufen in allen Bundesländern (zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013) auf eine Höhe zwischen 7,50 € und 8,90 € angeglichen werden. Derzeit gelten folgende Sätze: In allen östlichen Bundesländern sowie in Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig Holstein beträgt der regional gestaffelte Mindestlohn 6,53 €. In Baden-Württemberg müssen mindestens 8,60 € als Untergrenze bezahlt werden. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg bewegen sich die Mindestlöhne zwischen 6,53 € und 8,60 €. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.