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Mindestlohn gilt!

Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stimmte dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages für Sicherungsdienstleistungen zu. mobifair begrüßt diese Entscheidung, warnt aber zugleich davor, dass Unternehmen ihre gültigen Löhne auf den Mindestlohn absenken. Im Hinblick auf die am 1. Mai in Kraft tretende Arbeitnehmer-Freizügigkeit bietet diese Entscheidung jedoch ein Werkzeug für faire Ausschreibungen im Bereich der Wach- und Sicherungsdienstleister. Dumpingunternehmen wird die Möglichkeit, entzogen ihre Löhne ins bodenlose zu drücken.

mobifair wird im Sinne des Fairnessabkommens die Entwicklung weiter beobachten und konsequent gegen betrügerische Firmen vorgehen, die faire Lohn- und Sozialstandards keine Beachtung schenken.

Die „Bekanntmachung über den Entwurf einer Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienstleister” wurde am 25. März 2011 im Bundesanzeiger Nr. 48, Seite 1131 abgedruckt. Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherungsunternehmen hat diese Veröffentlichung hier auf ihrer Homepage verlinkt.