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mobifair fordert „equal- pay” und allgemeine Mindestlöhne

Die Zeit drängt. Mit dem 1. Mai 2011 tritt für die Arbeitnehmer der EU-Beitrittsländer Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der gesamten Europäischen Union in Kraft. An diesem Tag verlieren sämtliche zugangsbeschränkende Regelungen und Übergangs-bestimmungen für die nationalen Arbeitsmärkte der Alt-EU-Mitgliedsstaaten ihre Gültigkeit und jedem Bürger dieser Beitrittsstaaten steht der uneingeschränkte Zugang zu diesen Märkten offen. Wie in allen anderen Alt-EU-Mitgliedsstaaten wird diese Entwicklung auch in der Bundesrepublik Deutschland zu Veränderungen in der bisherigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktdynamik führen. Die Auswirkungen innerhalb der einzelnen Branchen werden sich verschiedentlich niederschlagen, in einigen wird sich wenig ändern, in anderen dafür umso mehr.

Eine Branche, die mit einem massiven Veränderungsdruck wird rechnen müssen, ist die Zeitarbeitsbranche. Zumindest so lange, wie die Politik hier nicht handlungsfähig ist. Den Grund dafür bildet ein Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung in der Bundesrepublik Deutschland regelt. Gemäß diesem gilt beim Verleih von Arbeitnehmern grundsätzlich das sogenannte „equal-pay” (gleiche Bezahlung)-Prinzip, d.h., dem Leiharbeitnehmer steht im entleihenden Unternehmen die gleiche Entlohnung zu, wie einem Stammarbeitnehmer. Abgewichen von diesem Grundsatz kann jedoch dann werden, so das Gesetz, wenn für das Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.

Derzeit gelten für das Gros der Zeitarbeitnehmerschaft in Deutschland die Tarifverträge des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Diese sehen ab Mai 2011 in der untersten Entgeltgruppe einen Lohn von 6,89 € für Ostdeutschland und 7,79 € für Westdeutschland sowie weitere Erhöhungsstufen in den unterschiedlichen Entgeltgruppen in den nächsten drei Jahren vor.

Die Gefahr, dass diese Löhne jedoch ab dem 1. Mai 2011 unterlaufen werden könnten, besteht. Wird bis dahin die Gesetzeslage nicht geändert, haben Zeitarbeitsunternehmer der genannten osteuropäischen Staaten ab diesem Tage die Möglichkeit, unter den Bedingungen ihrer inländischen Tarifverträge Leiharbeiter an deutsche Unternehmen zu verleihen. Ebenso besteht für deutsche Unternehmen die Option, Filialen in diesen Ländern zu eröffnen und zu den dortigen Niedrigtarifen Mitarbeiter einzustellen, die schließlich in Deutschland eingesetzt werden.

Befürchtungen von Dumpinglöhnen zwischen drei und fünf Euro die Stunde sind in Anbetracht dessen sehr wohl begründet. Laut Tomasz Major, dem Vorstandsvorsitzenden der polnischen Arbeitgeberkammer, sind deutsche Leiharbeitsfirmen bereits damit beschäftigt, Niederlassungen in Polen zu gründen und von polnischen Rechtsanwälten Firmentarifverträge aufsetzen zu lassen, mit Stundenlöhnen von vier und fünf Euro.

Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, hat die Politik bereits erkannt. Auf der politischen Agenda steht das Thema ganz oben und befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundestages. Ein Konsens jedoch konnte bisher noch nicht erzielt werden, insbesondere in der schwarz-gelben Regierungskoalition existiert hierzu keine einheitliche Position. Die Zeit aber drängt, ein Lohndumping zu Stundenlöhnen von drei bis fünf Euro muss unterbunden werden.

Der Standpunkt von mobifair ist hier unmissverständlich. Wir fordern „equal-pay” bzw. gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaften vom ersten Tag an sowie einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn, um Leiharbeitern auch in „verleihfreien” Zeiten ein angemessenes Einkommen zu sichern. Besser noch: Leiharbeit verbieten!

Die Positionen der Parteien im Überblick:

 

SPD

  •  allgemeiner flächendeckender Mindestlohn
  •  „equal-pay”-Prinzip bzw. gleiche Bezahlung vom ersten Einsatztag an

 


 

CDU/CSU

 

  • Mindestlohn, aber nur innerhalb der Branche der Zeitarbeit über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

 


 

FDP

  • „equal-pay”-Prinzip bzw. gleiche Bezahlung nach einer bisher nicht exakt definierten Einarbeitungszeit der Leiharbeitnehmer

 


 

Bündnis 90 / Die Grünen

  • allgemeiner flächendeckender Mindestlohn
  • „equal-pay”-Prinzip bzw. gleiche Bezahlung vom ersten Einsatztag an

 


 

Die Linke

  • allgemeiner flächendeckender Mindestlohn
  • „equal-pay”-Prinzip bzw. gleiche Bezahlung vom ersten Einsatztag an

 


Links:

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmer-Entsendegesetz