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Tariftreuegesetz verabschiedet

Öffentliche Aufträge werden im Bundesland Bremen künftig nur noch an Unternehmen vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder mit einem Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto bezahlen.

„Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass bei der Vergabe öffentlicher Bau- oder Dienstleistungen in unserem Bundesland das Prinzip ´gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort´ gilt. Wir wollen damit Lohndumping verhindern, die Situation der Beschäftigten im Niedriglohnsektor verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sicherstellen“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Max Liess.

Mit diesem Gesetz ist Bremen bundesweit Vorreiter und hat in beispielhafter Weise gezeigt, dass es möglich ist, statt nur über Sozialstandards zu diskutieren, sie auch dort einzufordern, wo man die Möglichkeit dazu hat. mobifair gratuliert zu diesem Schritt und hofft darauf dass weiterer Länderregierungen diesem lobenswerten Beispiel folgen.

Das Gesetz sei nicht nur gut für die Arbeitnehmer, weil es zur Existenzsicherung von Menschen beiträgt. Es sei auch gut für die Wirtschaft, weil es auf faire Ausschreibungen setze, erklärte Max Liess. Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten würden nämlich diejenigen Firmen den Zuschlag erhalten, die ihren Mitarbeitern einen fairen Lohn zahlen, die soziale Standards, wie Ausbildung, Frauenförderung oder die Förderung von Schwerbehinderten umsetzen. Zugleich seien die ILO-Arbeitsnormen, wie beispielsweise die Ächtung von Kinderarbeit als Kriterien bei der Auftragsvergabe mit aufgenommen. Damit die neuen Standards auch eingehalten werden, gebe es eine Kontrollkommission.

Es werde mit diesem Gesetz kein bürokratisches Monster geschaffen, sagte der SPD-Fraktionssprecher. Die im Gesetz festgeschriebene Präqualifizierung werde das genaue Gegenteil zur Folge haben. Sie werde nämlich die Angebotsabgabe für die Unternehmen erleichtern. Die Neuregelungen seien dabei voll vereinbar mit den Vorgaben der EU.