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Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Die Aktion Vergabepolitik richtet sich an:

Fraktionen des Deutschen Bundestages, Fraktionen der Länderparlamente, Vergabestellen, Verbände, Gewerkschaften, Unternehmen und die Öffentlichkeit.

Der Wettbewerb benötigt Regeln, die in erster Linie den Menschen dienen!

Die Lohn- und Sozialstandards der Beschäftigten in den Unternehmen in der Mobilitätswirtschaft (Schiene und Straße) und deren Dienstleister werden durch eine falsche Vergabepolitik mit Füßen getreten.

Die vergangenen Vergabeentscheidungen wurden vor allem nach dem Auswahlverfahren „der billigste bekommt den Zuschlag“ entschieden. Mit dieser Vergabepolitik wird die Qualität der Arbeitsplätze herabgesetzt und Lohn- und Sozialdumping gefördert. Weiter werden qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet, die vor allem regional von großer Bedeutung und Wertschöpfung sind. Ein Arbeitsplatzwechsel zu einem neuen Betreiber ist für die betroffenen Arbeitnehmer meist nur mit sozialen Einschnitten möglich. Und viele bleiben auf der Strecke.

Die Vergabeentscheidungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Die betroffenen Beschäftigten erfahren meist aus der Presse, dass die Vergabeverantwortlichen ihre geleistete Arbeit als wertlos ansehen. Ein Dialog mit den Arbeitnehmervertretern und deren Organisationen zur Diskussion der Auswirkungen auf die betroffenen Beschäftigten findet nicht statt.

Im Wettbewerb geht es um Menschen und nicht um Ware!

Es ist Zeit umzudenken, es ist Zeit zu handeln.

 

mobifair e. V.
für eine andere Vergabepolitik, die Qualität und Sozialstandards als wichtigstes Kriterium der Entscheidung berücksichtigt.

 

 

Das Recht lässt Veränderungen zu. Man muss nur wollen!

In Anwendung des europäischen und nationalen Vergaberechts ist eine stärkere Gewichtung von Qualität- und Sozialstandards für die Verbraucher und Arbeitnehmer möglich.

Europäische Anforderungen an das nationale Vergaberecht

Die Einbeziehung von Lohn- und Sozialstandards wird durch die europäische
Gesetzgebung ausdrücklich erwünscht:

„[…] Diese Richtlinie hindert die Mitgliedsstaaten nicht daran, die Bedingungen für die Übertragung anderer Ansprüche der Arbeitnehmer, als durch die Richtlinie 2001/23/EG abgedeckten, zu wahren und dabei gegebenenfalls die durch nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder zwischen Sozialpartnern geschlossene Tarifverträge oder Vereinbarungen festgelegten Sozialstandards zu berücksichtigen.“
(1370/2007/EG, Erwägungsgrund (16))

„Gemäß dem Subsidaritätsprinzips steht es den zuständigen Behörden frei, soziale Kriterien und Qualitätskriterien festzulegen, um Qualitätsstandards für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, beispielsweise bezüglich der Mindestarbeitsbedingungen, der Fahrgastrechte, der Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität, des Umweltschutzes, der Sicherheit von Fahrgästen und Angestellten sowie bezüglich der sich aus Kollektivvereinbarungen ergebenden Verpflichtungen und anderen Vorschriften und Vereinbarungen in Bezug auf den Arbeitsplatz und den Sozialschutz an dem Ort, an dem der Dienst erbracht wird. Zur Gewährleistung transparenter und vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Betreibern und um das Risiko des Sozialdumpings zu verhindern, sollten die zuständigen Behörden besondere soziale Normen und Dienstleistungsqualitätsnormen vorschreiben können.“
(1370/20077EG, Erwägungsgrund (17))

 

Bundesverfassungsgericht am 11.07.2008
(zum Berliner Tariftreuegesetz)

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes handelt es sich zum Beispiel bei der Einhaltung von Tarifverträgen oder bei weiteren Sozialstandards, die die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren können, eben nicht um so genannte
vergabefremde Aspekte.

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“Aktionspaket zum Unterschriften sammeln”