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Vergaberecht: mobifair-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Vergaberecht: mobifair-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

„Die Bundesregierung muss bei der beabsichtigten Modernisierung des Vergaberechts verhindern, dass weiterhin mit Steuergeldern Lohn- und Sozialdumping gefördert wird“, erklärte mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener, bei der Veröffentlichung der mobifair-Stellungnahme zur Modernisierung des Vergaberechts.

In der Stellungnahme, die an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder gerichtet ist, fordert mobifair dass die Sozialstandards mehr Gewicht bei Vergabeentscheidungen, als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen, bekommen müssen.

 
Die Kommunen dürfen nicht durch Landes- oder Bundesgesetze
beschnitten werden, wenn es darum geht, zusätzliche
Anforderungen in Ausschreibungen aufzunehmen. Zum Beispiel
beim Schülerverkehr.

Ausreichende Grundlagen dafür böten EU-Richtlinien und Verordnungen. Es müsse Ziel sein, in der nationalen Umsetzung des Vergaberechts die sozialen Kriterien in den Vordergrund zu stellen.

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ will die Bundesregierung das deutsche Vergaberecht „mittelstandsfreundlich modernisieren“ und die entsprechenden EU Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Beide Ziele werden im Gesetzentwurf nach Auffassung von mobifair nur unzureichend erfüllt.

In Deutschland machen Investitionen und andere öffentliche Aufträge rund 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes oder 300 Milliarden Euro aus. Davon entfällt etwa die Hälfte auf die Kommunen. Wenn staatliche Stellen in diesem Umfang investieren und Aufträge vergeben, müssen sie damit ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung gerecht werden. „Wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommt, trägt er selbst zur Erosion der sozialen Sicherungssysteme bei“, sagt Diener. Das Gesetz müsse es den Kommunen ermöglichen, eigenständig weitergehende Standards in Ausschreibungen zu fordern. Diener: „Die Gebietskörperschaften dürfen dabei nicht durch Landes- oder Bundesgesetze beschnitten werden.“

Zur vollständigen Stellungnahme mit den Änderungsvorschlägen