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Skandal: Kein Bußgeld bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeit

Skandal: Kein Bußgeld bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeit

Speditions- und Busunternehmer sowie Bus- und Lkw-Fahrer kommen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitenregelung ab sofort in Deutschland ohne Bußgeld davon.

Der Grund ist die neue EU-Verordnung 561/06, die heute, 11. April 2007, in Kraft getreten ist. Der Deutsche Gesetzgeber hätte bis heute ein nationales Gesetz verabschieden müssen, das Verstöße gegen die Europäische Verordnung 561/06 mit Bußgeldern ahndet. Die Bundesregierung will sich aber dafür bis Juli Zeit lassen. Dann erst soll das Fahrpersonalgesetz an europäisches Recht angepasst werden. Bis dahin existiert in Deutschland bei Verstößen ein rechtsfreier Raum. „Ein Skandal und ein Schlag gegen alle Sicherheitsbemühungen auf Deutschen Straßen“, wertet mobifair, das Versäumnis der Bundesregierung.

 
Die Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und Lkw-Fahrer wurden neu geregelt,
doch in Deutschland können Übertretungen noch nicht bestraft werden.

Die Bestrafung bei Lenkzeitüberschreitungen glich in Deutschland bislang schon einem „schlechten Witz“. Wird beispielsweise in Frankreich eine Lenkzeitüberschreitung entdeckt, kostet das je 30 Minuten 3.000 Euro Bußgeld. In Deutschland hingegen kamen die Ertappten bislang mit 90 Euro glimpflich davon. Nun sind die Übertretungen kostenfrei.

„Angesichts der schweren Bus- und Lkw-Unfälle durch übermüdete Fahrer ist die Überschreitung der Lenkzeiten kein Kavaliersdelikt“, erklärte Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair gegenüber der Presse. Er forderte den Gesetzgeber auf, sofort die Gesetzeslücke zu schließen, um die Bus- und Lkw-Fahrer vor dem Druck ihrer Unternehmen und die Insassen von Bussen und Autos vor schweren Unfällen, hervorgerufen durch übermüdete Fahrer, zu bewahren.

Bei der Anpassung des neuen Fahrpersonalgesetzes an die EU-Richtlinie müssten dann zugleich auch Bußgeldregelungen geschaffen werden, die einem europäischen Vergleich Stand halten und zugleich – wie in den Nachbarländern – eine abschreckende Wirkung haben, sagte Diener. Die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Karlheinz Schmidt, dass nun die mittelständisch geprägte Branche mit 550 000 Mitarbeitern ihre Transportpreise erhöhen müsse, um sich Mittel für das Zahlen der ab Juli zu erwartenden Bußgelder zu beschaffen, sei eine kaum zu überbietende Dreistigkeit. Sie zeige, dass die Unternehmen dieses Verbandes gar nicht vor haben, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, sondern sich dieses kriminelle Verhalten auch noch vom Kunden finanzieren lassen. Auf die Idee, Gesetze zu befolgen kommt man in diesen Kreisen offensichtlich nicht, sagte mobifair-Geschäftsführer Diener.