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Arbeitnehmerüberlassung: „Moderner Menschenhandel als einträgliches Geschäft“

Arbeitnehmerüberlassung: „Moderner Menschenhandel als einträgliches Geschäft“

Immer mehr Unternehmen nutzen das Angebot von Leiharbeitsfirmen (Zeitarbeit) als Instrument einer risikoarmen Personalplanung und zum Absenken von Personalkosten. Die Risikofaktoren in der Leiharbeit liegen hauptsächlich bei den Arbeitnehmern, deren sozialen Schutzansprüche nach unten gefahren werden. Dies insbesondere bei den Einkommen und in der Beschäftigungssicherung. Aber auch die übrigen Sozialleistungen werden abgesenkt; Arbeitszeit und Arbeitsbelastung steigen.

  Leiharbeit – Der Mensch wird zur Billigware 

mobifair fordert den Gesetzgeber auf Regelungen zu schaffen, die eine Leistungsvergabe an Zeitarbeitsfirmen an strenge Regeln bindet:

  • Ein Einsatz von Leiharbeitern darf nicht zu einer Verdrängung von Regelarbeitsplätzen führen.
  • Der Einsatz ist auf höchstens drei Monate zu befristen.
  • Die Arbeitnehmer aus den Zeitarbeitsfirmen müssen hohe Qualifizierungs- und Ausbildungsstandards erhalten.
  • Verstärkte Kontrollen der Einhaltung von Beschäftigungskriterien und hohe Strafen bei Verfehlungen.

Weiter fordert mobifair eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Möglichkeit, dass Zeitarbeitsfirmen durch Tarifverträge schlechtere Bedingungen vereinbaren können, hebelt das im AÜG festgelegte Fairnessprinzip „equel pay“ aus und verhindert, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung zu gleichen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entgeltzahlung, beschäftigt werden.