Suche Menü

Kündigungsschutz

Die Regelungen zum Kündigungsschutz sind im Kündigungsschutzgesetz gefasst. Das Kündigungsschutzgesetz verhindert willkürliche Kündigungen durch die  Arbeitgeberseite. Es verlangt vom Arbeitgeber bei einer Kündigung eine soziale Rechtfertigung für diese anzugeben. Demnach ist eine Kündigung nur rechtens, wenn sie durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen alle Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und in deren Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer (ausschließlich Auszubildende) beschäftigt sind. Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1. Januar 2004 geschlossen wurden, müssen, damit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, seither im Betrieb mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sein.