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Arbeitszeitverstöße sind amtlich

6. November 2014 – Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz hat im Schienengüterverkehr Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. In verschiedenen überprüften Betrieben wurden Verfahren eingeleitet.
Bereits im Jahr 2012 dokumentierte die Behörde in vier von sieben überprüften Eisenbahnverkehrsunternehmen Verstöße mit unterschiedlicher Schwere gegen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Am häufigsten waren Zuwiderhandlungen gegen die festgelegten täglichen Arbeitszeiten. Das Programm „Arbeitszeiten bei Lokomotivführern im Schienenverkehr“ habe gezeigt, dass weitere Überprüfungen in diesem Bereich nötig seien, zog die Gewerbeaufsicht das Fazit. Helmut Diener, mobifair-Geschäftsführer sieht damit die Recherchen seines Vereins bestätigt. Bereits seit längerem warnt mobifair vor Sicherheitsgefährdungen durch übermüdete Lokführer.