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Unternehmen muss zahlen – Werkvertrag war keiner

1. August 2013 – Werkvertrag oder doch illegale Arbeitnehmerüberlassung? Das Landesarbeitsgericht Hamm hat zugunsten eines Arbeitnehmers einen Werkvertrag als ungültig erklärt. Auf das Unternehmen kommen nun Lohnnachzahlungen zu.

Das System Werkverträge mit seinen Verkettungen von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen hat damit einen Schuss vor den Bug bekommen, beurteilt mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener die Entscheidung. Rechtsexperten schreiben dem Gerichtsurteil „Signalwirkung” zu. Werkverträge, die in vielen Fällen nur Scheinwerkverträge sind, werden zunehmend als Instrument zum Lohndumping missbraucht. Nachdem in etlichen Branchen Lohnuntergrenzen festgeschrieben wurden, sind so genannte Werkverträge das Mittel der Wahl, um Personalkosten zu drücken.

Die Richter in Hamm sahen in dem aktuellen Fall keinen Werkvertrag, sondern eine illegale Arbeitnehmerüberlassung durch die Werkvertragsfirma. Der ursprünglich als Hausmeister über Werkvertrag beschäftigte Arbeitnehmer wurde immer umfangreicher in die Arbeit des Stammunternehmens integriert. Nach Auffassung des Gerichts bestand ein direktes Arbeitsverhältnis. Neben dem Recht auf Lohnnachzahlung – da er über den Werkvertrag hinaus Arbeiten leistete – hat der Kläger auch Anspruch auf Beschäftigung als Festangestellter, so das Urteil.