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Kein Arbeitszeitlimit für geringfügig Beschäftigte

9. März 2012 – Der Bundesrat hat Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte eine Abfuhr erteilt. Die Rechte von Minijobbern sollten nach einem Vorstoß der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bremen gestärkt werden.

Unter anderem sah der Gesetzentwurf der Länder vor, die Arbeitszeit für so genannte Minijobs auf zwölf Stunden pro Woche zu begrenzen. Eine längere Arbeitszeit führe bei der Höchstbezahlung von 400 Euro zu einem Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro, so die Begründung. Damit würde die Benachteiligung der Beschäftigten durch eine Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichbleibender Lohnhöhe verhindert.

Außerdem vorgeschlagen wurden Verbesserungen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten der geringfügig Beschäftigten. Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften soll nach dem Willen der Bundesländer zur zwingenden Voraussetzung werden, wenn die gesetzlichen Sondervorschriften für Minijobs angewendet werden. Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, sollen zur Kasse gebeten werden und zum einen nachträglich höhere Sozialversicherungsbeiträge für die Betroffenen zahlen. Zum anderen schlägt der Gesetzentwurf zudem Geldbußen bis zu 5000 Euro bei Zuwiderhandlungen vor.

Der Bundesrat hat den Entwurf abgelehnt. Damit bleiben faire Arbeitsbedingungen wieder einmal auf der Strecke. „Völlig unverständlich”, findet mobifair, „soziale Verantwortung zu übernehmen, sieht anders aus”.