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mobifair unterstützt den ver.di Landesbezirk Saar

15. Dezember 2011 – Kein Verständnis hat mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener dafür, dass „ein städtisches Unternehmen wie die Saarbahn GmbH in Saarbrücken für den Busverkehr auf Leihfahrer von Drittunternehmen zurück greift.” Insbesondere die Tatsache, dass diese deutlich niedriger entlohnt werden als die festangestellten Fahrer hält Diener für einen Skandal.

„Unternehmen der öffentlichen Hand sollten eine Vorbildfunktion übernehmen” macht der mobifair-Geschäftsführer in Schreiben an die Geschäftsführung der Saarbahn-GmbH und die Vorsitzende des Aufsichtsrates von deren Muttergesellschaft VVS, Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz, deutlich.

Ähnlich wie der ver.di Landesbezirk Saar sieht mobifair in der Vorgehensweise der Saarbahn GmbH einen klaren Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hier ist dem Unternehmen die Erlaubnis zu versagen, Leiharbeitnehmer in Einsatz zu bringen, die eine gleiche Arbeitsleistung erbringen aber anderen üblichen Arbeitsbedingungen und einer schlechteren Entlohnung ausgesetzt werden. „Das ist doch das Mindeste, was man erwarten sollte”, so Diener. „Wenn die Geschäftsführung selbst mit dem Dienstwagen fährt, bekommt sie doch auch nicht das Gehalt eines Fahrers.”

Schon seit geraumer Zeit versucht ver.di mit der Geschäftsführung ein Fairnessabkommen abzuschließen, das den Einsatz des Leihpersonals klar regelt. Insbesondere sollen die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie für die festangestellten Fahrer gelten.

Bislang weigert sich die Geschäftsführung der Saarbahn GmbH, das Abkommen zu unterzeichnen. ver.di setzt daher mittlerweile auf öffentlichen Druck. „Wir stehen hier fest an der Seite der Gewerkschaft”, macht Helmut Diener deutlich. Unternehmen, die sich mit Dumpinglöhnen und unfairen Arbeitsbedingungen versuchen, Wettbewerbsvorteile in der Mobilitätswirtschaft zu verschaffen, gäbe es schon genug. „Da brauchen wir nicht noch eine öffentliche GmbH, die das mit dem Instrument der Leiharbeit versucht.”