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Arbeitnehmerfreizügigkeit

10. November 2011 – Seit dem 1.Mai 2011 steht Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt offen. Seither gilt für sie die „volle Arbeitnehmerfreizügigkeit”. Zur Projektbeschreibung…