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Im Interesse der Sicherheit: Fahrerkarte jetzt

22. September 2011 – Wer wann wie lange fahren darf, ist klar geregelt: Es gibt eindeutige Arbeitszeit- und Pausenregelungen. Wie so oft, sieht die Realität aber anders aus. Besonders im Schienengüterverkehr wird nach Erkenntnissen von mobifair oft die Sicherheit hinter den Profit gestellt.

„Es gibt nach wie vor keine effektiven Kontrollmechanismen, um Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten gezielt zu ermitteln”, kritisiert Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair. Längst überfällig ist daher seiner Meinung nach die Einführung einer „digitalen Fahrerkarte”, wie sie im Lkw- und Bus-Verkehr Standard ist.

mobifair hat die Einhaltung von Vorschriften zu Fahrzeiten, Pausen und Ruhezeiten kontrolliert. Deutlich wurde, dass selbst die Kontrollbehörde keine Möglichkeit einer umfassenden Erhebung zu Fahrzeiten und Pausenzeiten hat, weil die Aufzeichnungsinstrumente keine personenbezogenen Verstöße registrieren. So werden zwar die Fahrzeiten der Lokomotiven festgehalten, aber eine Kontrolle der Fahrzeiten der Lokführer ist nur anhand von Fahrbefehlen möglich. Im Busverkehr werden beispielsweise neben Lenk- und Ruhezeiten auch die gefahrene Wegstrecke und die Geschwindigkeit mit Kilometer-Angaben dokumentiert.

„Hier müssen jetzt schleunigst Konsequenzen gezogen werden”, meint Diener. „Eine digitale Fahrerkarte ist längst überfällig. Ohne personifizierte Chip-Karte darf ein Zug nicht gefahren werden.” Außerdem müssen nach seiner Meinung neben den Arbeitszeiten auch Informationen über die Baureihen bezogene Fahrzeugausbildung und die Streckenkenntnisse des Lokführers auf einer solchen Karte gespeichert werden.

„Lokführer mit überlangen Fahrtzeiten und mangelhaften Streckenkenntnissen sind ein Sicherheitsrisiko. Die digitale Fahrerkarte ermöglicht endlich entsprechende Kontrollen”. Nach einer EU-Richtlinie ist für 2023 die Einführung eines solchen „Ausweises” geplant. Das sei viel zu spät, kritisiert der mobifair-Geschäftsführer.

Darüber hinaus unterstützt er die Forderung der Gewerkschaft EVG nach einer so genannten „Black List”, in der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Arbeitszeitverstöße dulden, erfasst werden sollen. „Diese Unternehmen stellen den Profit vor die Sicherheit. Sie haben im Bahnbetrieb nichts zu suchen”.