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Kein Lohndumping im Fernbusverkehr

22. März 2011 – mobifair befürchtet im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung geplanten Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Helmut Diener, Geschäftsführer des Vereins: „Bereits im Vorfeld des Gesetzes müssen hier Regelungen her. mobifair hat einen Änderungs- und Ergänzungskatalog zum Referentenentwurf erarbeitet, der die wichtigsten Sozialstandards sichert”. Denn auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sei unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet.

Das sogenannte Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften („Änderungsgesetz”), das als Referentenentwurf vorliegt, hat als Mittelpunkt die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs. Bisher war die Einrichtung von neuen Fernbuslinien nur möglich, wenn der Verkehr mit vorhandenen Verkehrsmitteln nicht ausreichend bedient werden konnte, was aufgrund der Schienenanbindung in den meisten Fällen nicht zutraf. Das „Änderungsgesetz” soll nun zum Ziel haben, „eine umweltfreundliche und preiswerte Beförderungsalternative zu den Eisenbahnen” zu bieten.
Allerdings sieht mobifair im liberalisierten Fernbuslinien-Markt vor allem die Gefahr, dass sich die Wettbewerber Vorteile durch Lohnzahlungen unter Tarifniveau oder gar von Dumpinglöhnen verschaffen werden. Auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und genereller sozialer Standards sei unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet. „Im Endeffekt leidet die Sicherheit sowohl von Fahrgästen als auch anderer Verkehrsteilnehmer unter dem sich anbahnenden Preiskampf”, so Diener.

Um Lohndumping einen Riegel vorzuschieben und die Einhaltung von Sozialstandards zu sichern, hat mobifair eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des geplanten Gesetzes vorgelegt. Gefordert wird darin unter anderem, bereits bei der Auftrags- oder Konzessionsvergabe die Einhaltung sozialer Mindeststandards für das Fahrpersonal zur Bedingung zu machen. Außerdem regt mobifair an, die für die Genehmigungsbehörde vor Erteilung des Auftrags vorgesehene Vorschrift zur Anhörung auch auf Interessenverbände auszuweiten. Bisher sollen hier nur die IHK, Fachgewerkschaften und Fachverbände der Verkehrsbetreiber beteiligt werden.