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Tarifautonomie

Das Recht der Tarifparteien, ihre Verhandlungen frei von staatlichen Einflüssen  führen und abschließen zu dürfen, wird als Tarifautonomie bezeichnet. Die Tarifautonomie ist nicht aus dem Tarifvertragsgesetz abzuleiten, sondern ist bereits im Grundgesetz verankert (sog. Koalitionsfreiheit, Art. 9 GG).