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Mindestlohn

Unter Mindestlohn versteht man ein vom Gesetzgeber oder den Tarifpartnern verbindlich festgelegtes Arbeitsentgelt, das nicht unterschritten werden darf. Ziel des Mindestlohnes ist es, Vollzeitbeschäftigten ein Existenzminimum zu sichern bzw. sie von zusätzlichen staatlichen Transferleistungen unabhängig zu machen.

Deutschland führte 2014 als eines der letzten europäischen Länder einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/Stunde ein. Alle zwei Jahre soll die Höhe von einer paritätisch besetzen Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern überprüft werden. Nach dieser Vorgabe wurde 2016 eine erste Erhöhung um 0,34 Cent beschlossen, die mit Beginn des Jahres 2017 wirksam werden soll.