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Arbeitnehmerüberlassung/Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet das zeitlich begrenzte Ausleihen eines Arbeitnehmers zur Arbeitsverrichtung in den Betrieb eines weiteren Arbeitgebers (Entleiher). Dies wird auch Zeit- oder Leiharbeit genannt. Bei dieser Beschäftigungsform fallen Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung auseinander. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Verleiher geschlossen – diesem gegenüber gelten auch die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte – die Arbeitsleistung jedoch beim Entleiher erbracht.

Die gesetzlichen Regelungen, Bestimmungen und Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung sind im sogenannten „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz” (AÜG) gefasst.

Link zum AÜG