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Tariftreue / Tariftreuegesetz

Als Tariftreue bezeichnet man die Einhaltung und Beachtung bestehender Tarifbestimmungen. Tariftreuegesetze sind Gesetze, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Verpflichtung zur Einhaltung gewisser Tarifstandards binden. Ihr Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Lohndumping zu schützen. Gesetzlich vorgegebene Standards sollen außerdem den Arbeitnehmern gesicherte Zukunftsperspektiven und die Beibehaltung von sozialen und tariflichen Standards garantieren, auch wenn im Zuge von Ausschreibungen die Aufträge an andere Unternehmen vergeben werden.