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Lohndumping

Der Begriff Lohndumping ist ein politischer, kein arbeitsrechtlicher Begriff. Von Lohndumping spricht man in der Regel, wenn:

  • für eine Vollzeitbeschäftigung Löhne vereinbart werden, die unterhalb des Existenzminimums liegen
  • Arbeitgeber Löhn zahlen, die unterhalb von den in Tarifverträgen der jeweiligen Branche festgelegten Löhnen liegen
  • Arbeitnehmer weniger als zwei Drittel des ortsüblichen Lohnes für eine gleiche Tätigkeit erhalten