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Dienstleistungsfreiheit

Der europäische Binnenmarkt basiert auf vier Grundfreiheiten: Dienstleistungsfreiheit, Personenfreizügigkeit, de Warenverkehrsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit. Die Dienstleistungsfreiheit gesteht jedem Unternehmer das Recht zu, Dienstleistungen, die er in einem EU-Mitgliedsland erbringt, auch in einem anderen Mitgliedsland anzubieten, wobei der Geschäftssitz im Herkunftsmitgliedsstaat verbleibt.