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Dubiose Personaldienstleister haben keine Namen

In einem Rechtsstreit eines Personaldienstleisters gegen mobifair e. V. wegen Unterlassung fand am 18.10.2022 beim zuständigen Landgericht eine Güteverhandlung statt. In der sehr kontrovers geführten Verhandlung hat mobifair erklärt, Lohndumping, Ausbeutung von Arbeitnehmern und schlechte Arbeitsbedingungen weiterhin aufzudecken und öffentlich zu manchen, aber zugesichert, das klagende Unternehmen nicht mehr namentlich zu benennen.

Die Strafanzeige gegen einen dubiosen Personaldienstleister ist davon nicht betroffen. Hier findet derzeit die Einvernahme von Zeugen durch den Zoll statt. Die zuständige Staatsanwaltschaft muss danach entscheiden, ob Anklage wegen Ausbeutung der Arbeitskraft, einen relativ neuen Straf-Paragrafen erhoben wird. Die Chancen stehen gut, dass den Ausbeutern von Arbeitskraft und dubiosen Personaldienstleistern bald das Handwerk gelegt wird. mobifair wird diesen Kampf weiter fortführen!