mobifair-Vorstand: Sozialbeirat soll Ausschreibungen begleiten
Eine Änderung der Vergabepraxis bei öffentlichen Ausschreibungen im Verkehrssektor fordert der Vorstand von mobifair. Sowohl das europäische als auch unser nationales Vergaberecht lassen bei öffentlichen Ausschreibungen eine stärkere Gewichtung von Qualität und Sozialstandards zu. Daher muss den Interessen der Verbraucher und der Arbeitnehmer bei Vergabeentscheidungen mehr Rechnung getragen werden.
„Mit einer reinen Preisvergabe wird die Qualität der Arbeitsplätze bei den Bahnen herabgesetzt und Lohn- und Sozialdumping gefördert", erklärte der mobifair-Vorstand. Bei den jüngsten Vergabeentscheidungen, zum Beispiel in strukturschwachen Regionen Bayerns, wurden qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet, die vor allem regional von großer Bedeutung und Wertschöpfung sind. Ein Arbeitsplatzwechsel der betroffenen Beschäftigten zu einem neuen Betreiber ist meist mit erheblichen sozialen Einschnitten verbunden.
Der mobifair-Vorstand fordert daher, dass Bewerber verbindlich dazu aufgefordert werden, bei Abgabe ihrer Offerte einen Nachweis über die Anwendung eines in der Branche üblichen Tarifvertrages zu führen und ebenso verbindlich eine Mindestzahl der vorgesehenen Stammbelegschaft zu nennen. Darüber hinaus müssen die Angebote eine Übernahmebereitschaft für die bislang in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer mit sozialer Besitzstandssicherung enthalten.
Bei der Entscheidung über die Vergabe müssen die Bewertungen der Qualität des Angebots und der Sozialstandards der Arbeitnehmer mit mehr als 50 Prozent in die Entscheidung einfließen. Auch der Nachweis, dass das Unternehmen Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, muss besondere Berücksichtigung finden.
In den Vergabestellen - so die Forderung des mobifair-Vorstandes an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten, sowie an die Vergabestellen öffentlicher Verkehrsdienstleistungen - soll ein Sozialbeirat als Fachgremium das Ausschreibungsverfahren begleiten und vor der Vergabeentscheidung angehört werden. Die Vergabeentscheidung muss schließlich öffentlich und transparent begründet werden.






