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mobifair fordert: Allgemeinverbindlichkeit schnell umsetzen

Um Lohn- und Sozialdumping bei der Auftragsvergabe an Dienstleistungsunternehmen - Branche Sicherungsposten - zu vermeiden, fordert mobifair, folgenden Kriterien vorrangig zu beachten:

Qualifikation:  Ausbildungsnachweis für die eingesetzten Beschäftigten  
Ruhezeiten:  gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes 
Arbeitszeiten:  gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes
Verständigung:  Deutschkenntnisse in Wort und Schrift  
Unterbringung:  Nachweis über die Anmietung von Ruhebereichen mit sozial
angemessenem Standard, der eine gesunde Erholungsphase
gewährleistet.
Entgelte:  Tariftreue - durch die Anwendung des Bundestarifvertrages für
Sicherungsposten im Bereich spurgebundener
Fahrbetriebe und Transportsysteme für die Bundesrepublik
Deutschland in der Fassung vom 1.Mai 2007.

Tarifliche Stundengrundentgelte für Sicherungsposten nach dem neuen Tarifvertrag (hierfür eine Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit zwingend notwendig). 

Ecklohn

ab 1. Nov. 07

ab 1. Sep.08

ab 1. Sep.09

ab 1. Sep.10

ab 1. Sep.11

I

6,64

8,00

9,00

10,00

10,50

II

8,50

8,50

9,00

10,00

10,50

III

10,00

10,00

10,00

10,00

10,50

IV

11,00

11,00

11,00

11,00

11,00

I        Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

II       Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Schleswig-Holstein

III      Baden-Württemberg, Hessen

IV      Bayern, Nordrhein-Westfalen

mobifair fordert die schnelle Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) für den Bundestarifvertrag für Sicherungsposten im Bereich spurgebundener Fahrbetriebe und Transportsysteme.

 

Verantwortungsvolle Arbeit darf nicht zum „Sklavenjob" verkommen. mobifair erhebt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping im Bereich der Sicherungsposten eine Reihe von Forderungen sowohl an die Vergabestellen, wie auch an die Politiker.