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Garantierten Mindestlohn durchgesetzt

Fahrzeug- und Gebäudereiniger bei den DB Services Regionalgesellschaften bekommen einen garantierten Mindestlohn. Das hat die Tarifgemeinschaft (TG), bestehend aus den Eisenbahngewerkschaften TRANSNET und GDBA, nach entsprechenden Verhandlungen mitgeteilt.
Mindestlohn garantiert - na also, es geht doch!


Demnach haben sich die Arbeitgeber bereit erklärt, die im Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Entgelt- und Urlaubsbestimmungen anzuwenden. Damit stehe allen Beschäftigten der Sparten Fahrzeugdienst und Gebäudereinigung ein Mindestentgelt von 8,15 Euro (alte Bundesländer und Berlin) beziehungsweise 6,58 Euro (neue Bundesländer) zu. Dies gelte unabhängig von der Eingruppierung. Der Zuschlag für Mehrarbeit wird nach dem erhöhten Mindestentgelt (8,15 / 6,58 Euro) berechnet.

Außerdem beträgt künftig der Erholungsurlaub im 1. Beschäftigungsjahr 28 Arbeitstage, im 2. Beschäftigungsjahr 29 Arbeitstage und ab 3. Beschäftigungsjahr 30 Arbeitstage. Die Berechnung des Urlaubslohns (Entgeltfortzahlung) erfolgt aus dem durchschnittlichen Lohn der letzten 12 Monate.
Soweit die geltenden Tarifverträge der DB Services Regionalgesellschaften (einschließlich der Einmalzahlungen aus der Tarifrunde 2007) diese Ansprüche nicht erfüllen, wird ein „Mindestlohnausgleich“ gezahlt. Dies erfolgt erstmals mit der Lohnabrechnung für Februar und wird bis zum 15. März ausgezahlt. Hier wird die anteilige Einmalzahlung von 50 Euro pro Monat (150 Euro für Januar bis März 2008) eingerechnet.