Aufweichung der Arbeitszeitrichtlinie abgelehnt
Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments (EP) hat sich in Brüssel dafür ausgesprochen, dass auch die selbstständigen Berufskraftfahrer in die Arbeitszeitregeln einbezogen werden müssen. Damit widersprach der federführende Ausschuss einer Empfehlung des EP-Verkehrsausschusses, der dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt war, die selbstständigen Bus- und Lkw-Fahrer von der Arbeitszeitordnung frei zu stellen. Der Beschäftigungsausschuss verwarf damit in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie für Bus- und Lkw-Fahrer.

Die Pausen für die Lkw-Fahrer sollen auch für selbstständige Lkw-Lenker gelten.
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Ursprünglich war in der EU-Richtlinie (2002/15/EG) festgelegt worden, dass nach einer Übergangszeit bis zum 23 März dieses Jahres alle selbstständigen Fahrer in den Geltungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen sind. Dies sollte nun mit dem Vorschlag der EU-Kommission und des Verkehrsausschusses in einem Änderungsgesetz zurück genommen werden.
Die griechische EU-Abgeordnete Marie Panayotopoulos Cassiotou appellierte an die Regierungen der Mitgliedstaaten, im Interesse der Verkehrssicherheit und im Hinblick auf die Gesundheit der Fahrer nach der Verabschiedung der Richtlinie diese umgehend in nationales Recht umzusetzen.
Es soll weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt gelten. Ist dies für vier Monate gesichert, darf die wöchentliche Arbeitszeit bis zu sechzig Stunden betragen. Die Nachtarbeit soll auf zehn Stunden begrenzt bleiben. Die Abstimmung des Parlaments ist für Mai vorgesehen. Dann tagt das Parlament wieder in Straßburg. Anschließend entscheidet der EU-Ministerrat.






