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Verursacherprinzip soll bei Umweltkosten greifen

Angesichts von 100 Milliarden Euro Umweltkosten durch den Verkehr in Europa sieht sich die EU-Kommission endlich veranlasst, künftig diese Kosten nach dem Verursacherprinzip den jeweiligen Verkehrsträgern in Rechnung zu stellen.

Der gewerbliche Verkehrssektor in der Europäischen Union soll umweltfreundlicher gestaltet werden. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission ein „ökologisches Transportpaket" geschnürt, in dessen Mittelpunkt das Verursacherprinzip steht. Nach den Plänen der Kommission sollen künftig die EU-Mitgliedsstaaten von den Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs Abgaben für Lärm, Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung, die von ihren Fahrzeugen ausgehen, verlangen dürfen.

Im Ökologiepaket der EU-Kommission für den Verkehrssektor wird auch die mehrfach von mobifair auf nationaler und europäischer Ebene erhobene Forderung nach einer Einbeziehung der Kleinlaster ab 3,5 Tonnen in die Mautregelungen für LKW entsprochen.

Der neue EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani unterstrich, dass die vorgelegten Pläne dem Umwelt- und Klimaschutz dienen und dafür sorgen sollen, dass die Verursacher von Umweltlasten direkt für diese Kosten zur Rechenschaft gezogen werden. Die vom Verkehr hervorgerufenen Umweltkosten dürften nicht länger die Steuerzahler belasten.

LKW transportieren in der EU 73 Prozent der auf dem Landweg beförderten Güter, belasten die Umwelt dabei aber weitaus stärker als Züge oder Binnenschiffe. Auf die Lastwagen entfallen 90 Prozent der vom Verkehrswesen insgesamt verursachten Umweltkosten. Diese Kosten werden von der Kommission auf rund 100 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

 

Die EU-Länder hätten nach der Umsetzung des
Kommissionsvorschlags erstmals eine Handhabe,
Speditionen für die von ihnen verursachten Umweltschäden
zur Kasse zu bitten.

In dem vorgelegten Paket werden auch Vorschläge zur Berechnung der externen Transportkosten und ihrer Anlastung vorgeschlagen. Außerdem widmen sich die Pläne der Verringerung des Lärms durch Eisenbahnen. Darüber hinaus soll die Mautrichtlinie aus dem Jahr 2006, die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie, entsprechend novelliert werden. Während sie bislang nur für Lastwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen galt, soll die noch vor 2011 in Kraft tretende Regelung bereits für LKW ab 3,5 Tonnen gelten. Außerdem sollen die Straßengebühren nicht nur für Autobahnen, sondern für das gesamte Straßennetz möglich sein. Für die Gebühren, die für umweltfreundlichere Lastwagen niedriger ausfallen können, soll eine Obergrenze festgelegt werden. Es sollen zudem Anreize dafür geschaffen werden, den Verkehr aus stadtnahen Gebieten auf Schnellstraßen zu verlagern.

Die Einführung eines nationalen Mautsystems soll weiterhin eine „Kann-Bestimmung" bleiben und für die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtend sein. Sollte sich jedoch ein EU-Mitgliedsland für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren entscheiden, hätte dies zur Folge, dass es die gesetzlichen EU-Bestimmungen konsequent einhalten und den Schadenverursacher zur Kasse bitten müsste.

Die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen müssten eingesetzt werden, um die verkehrsbedingten Umweltfolgen zu mindern, beispielsweise durch die Entwicklung energieeffizienterer Fahrzeuge.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die 2011 in Kraft treten könnten, müssen zunächst noch von den Regierungen der Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Die Vorschläge sind Teil einer weitreichenden Initiative, den Verkehr effizienter und umweltverträglicher zu machen. Sie umfassen außerdem Maßnahmen zur Verringerung des Fluglärms und zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Schiffsverkehr sowie steuerliche Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels.

Zudem soll nach dem Willen der Kommission die Lärmbelastung durch den Güterschienenverkehr um 50 Prozent reduziert werden. Ab 2014 könnte dies für 16 Millionen Menschen in der EU eine spürbare Verbesserung bringen.

Erst unlängst hat die Kommission Schritte zur Senkung der CO2-Emissionen vorgeschlagen - im Flugverkehr durch eine bessere Luftraumkontrolle in der EU und eine damit verbundene Verkürzung der vermeidbaren Flugzeiten durch Umwege und Warteschleifen. In der Automobilbranche sollen Verbesserungen durch Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge erreicht werden.

Die "Bürgerinformation" der EU-Kommission zum Thema "Ökologisierung des Verkehrs" gibt es hier.