"Mit dem vorliegenden Straßenpaket schaffen wir die Grundlagen für fairen Wettbewerb auf deutschen Straßen", erklärte Bundesminister Tiefensee am Rande des EU-Verkehrsministerrates in Luxemburg. Ganz so vereinfacht, wie vom Minister dargestellt sieht mobifair das ausgehandelte und in die richtige Richtung zielende Ergebnis allerdings nicht.
Die EU-Verkehrsminister hatten sich über das so genannte "Road Package" geeinigt. Das Paket umfasst unter anderem die Neufassung der Marktzugangsverordnung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (mit neuer Kabotageregelung) sowie die neue Berufszugangsverordnung für Kraftverkehrsunternehmer.
Marktzugangsverordnung
Die Marktzugangsverordnung für den Güterkraftverkehr soll eine europaweit einheitliche Kabotageregelung festlegen. Das heißt, die Festlegung auf die Anzahl zulässiger Transporte, die einem Unternehmen in einem anderen Land gestattet werden. Zum Beispiel, wie viele Transporte ein italienisches Unternehmen innerhalb Deutschlands erbringen darf.
Die Minister haben sich auf drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Beförderung geeinigt. Dies sei ein guter Kompromiss hieß es aus dem Umfeld des deutschen Verkehrsministers. Mit der Einführung klarer Regeln könne in Zukunft gegen Sozialdumping und die Unterschreitung von sozialen Mindeststandards vorgegangen werden. Außerdem könnten Leerfahrten vermieden und damit effizientere, umweltgerechtere und so auch wirtschaftlichere Transporte gefördert werden.
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| Künftig wird es für Kraftverkehrsunternehmer eine neue Berufszugangsverordnung geben. |
Bisher gelten in einer Übergangsphase für die Transportunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Einschränkungen, um nationale Unternehmen unter anderem. vor Lohndumping zu schützen. Innerhalb der alten EU-Mitgliedstaaten war die Kabotage "zeitweilig" erlaubt, ohne dass der Begriff der Zeitweiligkeit näher definiert war. Mit der jetzt beschlossenen Einigung kann diese Regelung nicht mehr ausufernd ausgelegt werden.
Deutschland ist als Transitland Nummer Eins besonders von Durchgangsverkehr und Kabotage betroffen und hat sich deshalb aktiv und vermittelnd in die Verhandlungen eingebracht. Die Positionen der Mitgliedstaaten lagen anfangs sehr stark auseinander: Staaten in Randlagen sind natürlich für eine großzügige Regelung eingetreten, während Haupttransitländer sich eher für eine restriktive Lösung ausgesprochen hatten.
Nach Auffassung von mobifair können jedoch all die vollmundig gepriesenen Vorteile nur dann greifen, wenn Kontrollmechanismen eingerichtet werden, die dem hohen Anspruch auch gerecht werden. „Dazu gehören neben einer deutlich erhöhten Kontrolldichte auch die konsequente Verfolgung von Verstößen und eine Bestrafung, die nicht aus der Portokasse beglichen werden kann“, sagte mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener in Frankfurt/Main.
Berufszugangsverordnung
Zweiter Gegenstand der Einigung in Luxemburg war die Berufszugangsverordnung für die Kraftverkehrsunternehmer. Die Verordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die ein Unternehmer erfüllen muss, um zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zugelassen zu werden. Ziel ist es dabei, zu gewährleisten, dass nur gut ausgebildete und zuverlässige Unternehmer die Zulassung erhalten.
mobifair begrüßt die Einführung einheitlicher und transparenter Berufszugangsregeln. Sie schaffen klare Vorgaben für die Zulassung von Kraftfahrzeugunternehmen. Damit können schwarze Schafe und Wiederholungstäter des Gewerbes aus dem Verkehr gezogen werden. mobifair sieht darin einen „wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit“.
Die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Unternehmens setzt beim Verursacher von schweren und schwersten Sicherheitsverstößen an. Dabei handelt es sich um gezielte Verstöße etwa gegen die Lenk- und Ruhezeiten, um Manipulationen des digitalen Fahrtenschreibers oder um bewusst in Kauf genommene erhebliche Mängel am Fahrzeug. Erweist sich ein Unternehmer als unzuverlässig und gefährdet damit die Sicherheit im Straßenverkehr, erhält er keine Zulassung oder verliert die bestehende.
In diesem Zusammenhang fordert mobifair ein öffentlich zugängliches Kataster in dem die zugelassenen Speditionsunternehmen, einschließlich der bei ihnen aufgedeckten Verstöße, aufgelistet sind. Dies würde den Kunden aber auch den auf Stellensuche befindlichen Berufskraftfahrern die Möglichkeit geben, sich nach Alternativen umzusehen.






