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Fixemer-Brüder verurteilt

Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Spedition Fixemer, die Brüder Joachim und Christian Fixemer, wurden von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter legten den Brüdern illegale Beschäftigung von Ausländern, Bestechung, Urkundenfälschung und die Zurückhaltung von Löhnen und Gehältern zur Last.

Gemessen an dem verursachten Schaden und der kriminellen Ausbeutung von Menschen sind die drei Jahre Gefängnisstrafe für Joachim und die zwei Jahre und acht Monate für Christian Fixemer ein doch eher mildes Urteil. Ein einst leitender Angestellter erhielt eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe.

Kurz vor der Urteilsverkündung flatterte noch ein Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts Saarbrücken auf den Richtertisch, in dem die Fixemer-Brüder aufgefordert werden, bis zum 26. Mai 2008 rund 2,4 Millionen Euro Steuerschulden zu zahlen. Der Bescheid bezieht sich auf die Einfuhr von Lastwagen aus Osteuropa im Zeitrum von 1996 bis 2000.

Verteidiger und Insolvenzverwalter der Firma Fixemer kritisierten diesen Bescheid heftigst. Angesichts der 2,4-Millionen-Forderung an die Gebrüder Fixemer sei die Zusage, bei Bewährungsstrafen eine Bewährungsauflage von zehn Millionen Euro zu zahlen, nicht mehr einzuhalten. Der daraufhin gestellte Verteidiger-Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung wurde jedoch zurückgewiesen. Dennoch kritisierte auch der Vorsitzende Richter ebenso den Einfuhrabgabenbescheid scharf.