mobifair  
 
 

Neun Fluggesellschaften abgemahnt

Fluggesellschafen, die mit Ein-Euro-Schnäppchen werben, verstoßen gegen eine seit November geltende EU-Vorschrift, die irreführende Preisangaben verbietet. Dennoch musste der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) neun Fluggesellschaften abmahnen, die ungeachtet der EU-Vorschrift weiterhin „Schnäppchen“ angeboten hatten, die sich später als weitaus teurer entpuppten.

Mit den Verfahren will der Verbraucherzentrale Bundesverband Druck auf die Fluggesellschaften ausüben, ihre Preisgestaltung schnell dem neuen Rechtsrahmen anzupassen. Tuifly hat seine Seiten inzwischen geändert, Condor will dies bis Ende Januar tun, EasyJet bis Ende März. Germanwings hat nur einige Voreinstellungen geändert.

Gegen Intersky Luftfahrt, Ryanair, eDreams und Air Malta laufen die Mahnverfahren noch. Reagieren diese Unternehmen nicht, droht ihnen wie Air Berlin eine Klage der Verbraucherschützer. Air Berlin hatte die vom Verbraucherzentrale Bundesverband gesetzte Frist ohne Anpassung ihrer Webseite verstreichen lassen.

Die im November 2008 von der EU erlassene Verordnung betrifft drei Bereiche: Erstens muss der Endpreis alle zwingenden Kosten, wie Steuern, Gebühren und sonstigen Entgelte, enthalten. Zweitens sind Zusatzkosten, beispielsweise Kreditkartengebühren, zu Beginn des Buchungsvorganges deutlich darzustellen. Drittens sind Voreinstellungen, zum Beispiel für eine Reiseversicherung, unzulässig.